Ulm TV Nachrichtenportal

Urteil: Sturz auf Firmenskitag ist nicht notwendigerweise ein Arbeitsunfall

Copyright AFP Olivier CHASSIGNOLE

Ein Sturz beim Skifahren auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag ist kein Arbeitsunfall, sofern der Ausflug nur einen sehr kleinen Teil der Belegschaft anspricht. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Das Gericht argumentierte, bei dem Ausflug hätten private Freizeitinteressen im Vordergrund gestanden – und nicht teambildende Maßnahmen. (Az. L 3 U 1001/20)

Der Kläger hatte sich im März 2018 bei einem von seinem Arbeitgeber organisierten “Firmenskitag” in Österreich beim Skifahren einen teilweisen Sehnenriss an der linken Schulter zugezogen. An dem Ausflug hatten 80 der über 1100 Beschäftigten teilgenommen.

Die Berufsgenossenschaft des Mannes lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab und argumentierte, dieser habe zum Zeitpunkt des Sturzes keine versicherte Tätigkeit verrichtet. Denn an dem Ausflug hätten nur weniger als sieben Prozent der Belegschaft teilgenommen – somit sei die Veranstaltung “nicht geeignet gewesen, die Verbundenheit zwischen der Betriebsleitung und der Belegschaft zu fördern”.

Der Geschädigte klagte dagegen erfolglos vor dem Sozialgericht, das Landessozialgericht in Stuttgart behandelte nun das Berufungsverfahren. Es bestätigte indes das erstinstanzliche Urteil. Der Arbeitnehmer habe freiwillig an dem Ausflug teilgenommen und “keine Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt”, argumentierte es.

Außerdem sei der Skitag auch keine Gemeinschaftsveranstaltung gewesen – denn die Einladung habe “erkennbar” nur auf den skifahrenden Teil der Belegschaft abgezielt und Programmpunkte zur Stärkung des “Wir”-Gefühls habe es nicht gegeben. Somit hätten Freizeit und Erholung im Vordergrund gestanden.

Unfälle auf Reisen oder bei Ausflügen, die der Arbeitgeber organisiert, beschäftigen immer wieder die Gerichte. In einem anderen Fall hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg im vergangenen Jahr einen Skiunfall noch als Arbeitsunfall eingestuft: Hierbei handelte es sich um eine mehrtägige vom Arbeitgeber organisierte Gemeinschaftsveranstaltung, an der über 50 Prozent der Belegschaft teilnahmen. Zudem sei vorher klar gewesen, dass es auch Alternativangebote zum Skifahren gebe, etwa Rodeln und Wandern.

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.