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Urteil: Deutscher Jugendschutz gilt auch für im Ausland betriebene Pornoseiten

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Das deutsche Jugendschutzrecht gilt auch für Internetanbieter aus dem Ausland, die ihre Inhalte in Deutschland verbreiten. Drei Internetseiten mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten von Anbietern mit Sitz in Zypern wurden damit zu Recht von der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien verboten, wie das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Kindern und Jugendlichen drohen nach Auffassung der Kammer “ernste und schwerwiegende” Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten.

Nach deutschem Recht reiche eine reine Kennzeichnung solcher Seiten mit einem sogenannten Jugendschutzlabel nicht aus, erklärte das Gericht. Stattdessen müssten die beiden Anbieter der drei verbotenen Seiten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu den Inhalten bekommen. Dafür könne etwa ein System zur Altersüberprüfung eingesetzt werden.

Zypern sei von den deutschen Behörden “hinreichend” in die Maßnahmen eingebunden gewesen, hieß es. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Quelle: AFP

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