Ulm TV Nachrichtenportal

Umwelthilfe darf von VW an Verkehrsministerium übermittelte Unterlagen einsehen

Copyright AFP/Archiv MANDEL NGAN

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf Unterlagen zu Messungen des CO2-Ausstoßes einsehen, die Volkswagen 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium weiterleitete. Das Ministerium sei informationspflichtig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag. Es lehnte die Revision von VW ab. (Az. 10 C 2.20)

Eine Ausnahme von der Informationspflicht, die bei der Gesetzgebung gelte, sah das Gericht hier nicht. Das Bekanntgeben der Informationen habe auch keine nachteiligen Auswirkungen auf Ermittlungen oder Gerichtsverfahren. Das Gesetz schütze die Vertraulichkeit von Informationen über Emissionen nicht, hieß es. Im Übrigen, etwa bei Produkt- und Marktstrategien, überwiege das öffentliche Interesse.

Zuvor hatte die Klage der DUH schon vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Erfolg. VW hatte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt.

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.