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Schultz kündigt Gesetzgebungsverfahren zur allgemeinen Impfpflicht an

Der designierte Bundeskanzler Olaf Schultz (SPD) kündigte ein Gesetzgebungsverfahren zur allgemeinen Impfpflicht an, das noch in diesem Jahr anlaufen könnte. Scholz sagte am Dienstag im TV-Sender Bild, Kongressabgeordnete sollen nach ihrem Gewissen frei über die Überwachung des Plans abstimmen können. Er bewies die Rationalität des Projekts mit dem notwendigen Schutz der Bevölkerung.

Scholz sagte: “Wir werden ein Gesetzgebungsverfahren beschließen, und jedes Mitglied kann nach eigenem Gewissen über die allgemeinen Impfvorschriften abstimmen.” Die künftige Bundesregierung sieht er jedoch nicht als Akteur, sondern als Angelegenheit des Parlaments. Zuvor sollten Pflegeheime und Pflegeheime einrichtungsbezogene Impfpflichten haben.

Als Ziel für eine Impfpflicht habe er “Ende Februar oder Anfang März” vorgeschlagen, so Schultz weiter. Kommt es zu einem Verstoß, ist mit einer Strafandrohung zu rechnen. Konkrete Regelungen gibt es derzeit jedoch nicht.

Der SPD-Politiker verteidigte das Verfahren mit der angespannten Lage. “Wenn wir eine höhere Impfrate haben, werden wir eine andere Situation haben”, sagte er. Die Menschen können nicht „skrupellos hinschauen, was vor sich geht“. Daher müssen mehr Impfungen durchgeführt werden.

Scholz kündigte zudem an, dass Personen, die vollständig geimpft sind, nicht mehr wie bisher innerhalb eines Jahres als Nachweis ihres Schutzstatus behandelt werden sollen. Derzeit wird über eine Verkürzung auf sechs Monate diskutiert. Der Grund dafür ist, dass festgestellt wurde, dass die Dauer des Impfschutzes nicht so lang ist wie ursprünglich angenommen.

bk/cha

© Agence France-Presse

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