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Prozess gegen ehemaligen Wachmann von KZ Sachsenhausen in Brandenburg begonnen

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Vor dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg hat am Donnerstag der Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers (KZ) Sachsenhausen begonnen. Dem hundertjährigen Josef S. wird Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen. Er soll zwischen 1942 und 1945 “wissentlich und willentlich” an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben.

Staatsanwalt Cyrill Klement verlas in einer zum Verhandlungssaal umfunktionierten Sporthalle in Brandenburg an der Havel der insgesamt 134 Seiten umfassenden Anklageschrift vor. So wird S. unter anderem die Beihilfe an der Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen, an der Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und an der Tötung “durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen” zur Last gelegt.

S. saß im bunten Pullover und mit Brille neben seinem Verteidiger und beantwortete die Fragen des Vorsitzenden Richters zu seinen Personalien mit klarer Stimme. “Ich werde bald meinen 101. Geburtstag feiern, am 16. November”, antwortete er auf die Frage nach seinem Alter. Zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen schwieg er jedoch. “Der Angeklagte wird sich nicht äußern”, sagte sein Anwalt Stefan Waterkamp. Er wolle aber am Freitag Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen.

Für die Nebenkläger sei es “ein positives Zeichen”, dass der Angeklagte erschienen ist, sagte Thomas Walther, der als Anwalt eine Reihe von Nebenklägern vertritt, am Rande des Prozesses. Walther zeigte sich zuversichtlich, dass sich S. bei einem der nächsten Verhandlungstermine vielleicht doch äußern werde. “Der Mensch ist nicht aus Stein, keine Maschine – wenn der einen guten Input kriegt, vielleicht wird er etwas sagen”, sagte er.

S. ist einem Gutachten zufolge nur eingeschränkt verhandlungsfähig – für zwei bis zweieinhalb Stunden am Tag. Wegen der Nähe zu seinem Wohnort findet des Prozess deshalb in Brandenburg an der Havel statt – und dort aus Platzgründen in der Sporthalle. Bis Januar sind weitere 21 Verhandlungstage angesetzt.

Den Fall des hundertjährigen KZ-Wachmanns übergab die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg im April 2019 der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Diese erhob dann im Januar dieses Jahres Anklage.

Laut Staatsanwaltschaft gehörte S. dem Wachbataillon des Lagers Sachsenhausen, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte, bis 1945 an. Das Lager nördlich von Berlin war ein Ausbildungsort für Wachpersonal und Kommandanten der Konzentrationslager im gesamten NS-Terrorsystem.

Insgesamt wurden dort über die Jahre rund 200.000 Menschen gefangen gehalten. Zehntausende Häftlinge starben an Hunger und Krankheiten, durch Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen sowie systematische Vernichtungsaktionen der SS. Im August 1941 wurde zudem eine Genickschussanlage errichtet, in der mindestens 13.000 sowjetische Kriegsgefangene ermordet wurden.

Um 1945 die Befreiung der Häftlinge durch die vorrückende Rote Armee zu verhindern, trieb die SS mehr als 30.000 verbliebene Häftlinge auf Todesmärsche. Dabei starben noch einmal tausende Gefangene.

In Deutschland gab es zuletzt bereits mehrere Prozesse gegen frühere Mitglieder der Mannschaften von NS-Lagern. Zuletzt verurteilte das Landgericht in Hamburg vor etwas mehr als einem Jahr einen 93-jährigen früheren Stutthof-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen zu einer Jugendhaft von zwei Jahren auf Bewährung.

In der vergangenen Woche begann zudem vor dem Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein der Prozess gegen eine frühere Sekretärin des KZ Stutthof. Zur Anklageverlesung kam es jedoch nicht, weil die 96-jährige Angeklagte flüchtig war. Sie wurde später aufgegriffen, der Prozess wird am 19. Oktober fortgesetzt.

Quelle: AFP

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