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OLG Karlsruhe: 44.000 Euro Schadenersatz wegen Drohungen gegen Nachbarn

Copyright AFP/Archiv MANDEL NGAN

Wer seine Nachbarn dauerhaft belästigt und sogar bedroht, kann zum Ersatz der durch ihren Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Rechtsstreit eines Mannheimer Ehepaars mit seinem ehemaligen Nachbarn, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Mann muss mehr als 44.000 Euro zahlen. 

Wie das Gericht weiter mitteilte, hatte der Mann kurz nach dem Einzug der Familie damit begonnen, diese zu schikanieren. So habe er beispielsweise nachts an die Hauswand geklopft, die Familie wiederholt “derb” beleidigt und sie sogar zweimal mit dem Tod bedroht. Einmal kündigte er an, eine Pistole zu holen, ein anderes Mal lief er dem Ehemann mit einem erhobenen Beil hinterher. Als dieser floh, schlug der Nachbar mit dem Beil auf die Autos der Familie ein.

Die Familie zog schließlich um. Sie klagte vor dem Landgericht Mannheim auf den Ersatz der Umzugskosten und der Notarkosten für den Kauf eines neuen Hauses. Außerdem wollte sie die Maklercourtage und den Mindererlös für den Verkauf ihres alten Hauses zurück. Dieser war entstanden, nachdem sie den neuen Käufern vom Verhalten des Nachbarn erzählt hatten.

Das Landgericht wies die Klage ab. Mit der Berufung vor dem OLG Karlsruhe hatte das Ehepaar jedoch teilweise Erfolg: Zwar muss der Nachbar Wertminderung und Maklercourtage nicht ersetzen, die Umzugs- und Nebenkosten für das neue Haus aber schon.

Quelle: AFP

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