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Österreichische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Ischgl ein

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In Österreich hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Corona-Ausbruch im Wintersportort Ischgl eingestellt. “Es gibt keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte”, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Daher werde es keine Anklage gegen die fünf Beschuldigten geben.

In Ischgl und anderen Tiroler Wintersportorten hatten sich im März 2020 mehr als 6000 Menschen aus 45 Ländern mit dem Coronavirus angesteckt. 32 der Infizierten starben. Ischgl wurde so zu einem der ersten Corona-Hotspots in Europa. Viele Betroffene und Hinterbliebene werfen den verantwortlichen Behörden schwere Fehler im Umgang mit dem Ausbruch vor.

Eine unabhängige Experten-Kommission, die den Ausbruch untersuchte, stellte kein Versagen, wohl aber Fehleinschätzungen fest: Die österreichischen Behörden hätten zu spät und nicht umfassend genug reagiert, nachdem sie aus Island am 5. März gewarnt worden waren, dass mehrere Urlauber nach ihrer Rückkehr aus Ischgl positiv auf das Virus getestet wurden.

Statt weitere Touristen von der Anreise nach Ischgl abzuhalten, äußerte die Regionalregierung dem Expertenbericht zufolge zunächst Zweifel, ob sich die Isländer tatsächlich in Tirol infiziert hätten. Erst ein paar Tage später stellte Österreichs damaliger Kanzler Sebastian Kurz Ischgl unter Quarantäne und rief tausende Touristen auf, binnen weniger Stunden abzureisen.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck überprüfte in dem Ermittlungsverfahren nach eigenen Angaben insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, beispielsweise die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen zur Schließung von Lokalen und Skipisten, die Verkehrsbeschränkungen in Ischgl und die angeordnete Quarantäne im Paznauntal.

Der Ermittlungsakte umfasst nach Angaben der Staatsanwaltschaft 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, befragte die Staatsanwaltschaft insgesamt 27 Menschen und berücksichtigte auch die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission.

Schon Ende Mai stand für die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben fest, dass sie keine Anklage erheben wird. Dies wurde den Angaben zufolge nun auch von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, dem Justizministerium und einem Kontrollgremium bestätigt.

Nicht betroffen von der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen ist die zivilrechtliche Aufarbeitung des Corona-Ausbruchs in Ischgl: Ein erster Zivilprozess läuft seit September vor dem Landgericht Wien. Die Kläger aus Österreich und Deutschland werfen den Behörden schwere Fehler im Umgang mit dem Corona-Ausbruch vor und verlangen Schadenersatz. 

Peter Kolba vom österreichischen Verbraucherschutzverein VSV, der die Zivilklagen unterstützt, kritisierte die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen im Fall Ischgl als “Fehler”. “Ich habe den Eindruck, dass hier ein Behördenskandal weitgehend vertuscht werden soll”, sagte Kolba.

Österreich ist in hohem Maße abhängig vom Ski-Tourismus. Die Corona-Pandemie verursachte in der Saison 2020/21 massive Besucher-Rückgänge, mancherorts um bis zu 90 Prozent.

Quelle: AFP

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