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Notbremse in Ulm ab 30. März 2021, 0 Uhr

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am 28. März die entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Denn die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm liegt stabil über dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner. Die Daten des Gesundheitsamtes belegen, dass die Zahl der Neuinfektionen in Ulm in den vergangenen Tagen schnell und stark angestiegen ist. Das Infektionsgeschehen lässt sich nicht auf einen bestimmten Hotspot eingrenzen, sondern verteilt sich diffus auf zahlreiche kleine Ausbrüche in privaten Haushalten, Betrieben sowie Kitas und Schulen.

Folgende Öffnungsschritte werden ab Dienstag, 30. März, zurückgenommen

Das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) ist wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“ aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März, auch der Buchhandel. Museen, Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten müssen schließen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios. Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.

Nicht betroffen von den Einschränkungen sind Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben. Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte nicht betroffen. Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur bzw. Bartschneiden anbieten. Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen. Hinweis zu privaten Treffen für Ansammlungen und private Zusammenkünfte gilt grundsätzlich die Beschränkung auf Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März wird von dieser Regelung auch bei einer Inzidenz von über 100 je 100.000 Einwohnern nicht abgewichen.

(Quelle: Stadt Ulm)

Alle weiteren Informationen findet ihr hier:
https://www.ulm.de/leben-in-ulm/gesundheit/corona/regeln

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