Neuer Prozess um in den Tod getriebene psychisch labile Frau in Hessen begonnen

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Mit der Verlesung der Anklage hat am Freitag vor dem Landgericht im hessischen Limburg im dritten Anlauf ein neuer Mordprozess gegen einen Mann begonnen, der eine psychisch labile Frau in den Tod getrieben haben soll. Die Anklage wirft Brunhold S. in zwei weiteren Fällen versuchten Mord vor. Demnach soll er in Selbsthilfegruppen im Internet Kontakt mit seinen späteren Opfern aufgenommen haben.

Er soll sich gezielt suizidgefährdete Frauen gesucht haben, um sie zum Suizid zu veranlassen oder zu einer Tötung durch ihn zu überreden. mS. soll dies zur Befriedigung seiner sexuellen Triebe getan haben. Bereits 2017 wurde er vom Landgericht Gießen wegen eines ähnlichen Vorwurfs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Konkret geht es nun im Prozess in Limburg um einen versuchten Mord im Raum Limburg 2012, einen versuchten Mord im Raum Nürnberg-Fürth 2015 und einen vollendeten Mord in Bremen 2016.

Alle drei Frauen befanden sich wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung. Laut Anklage soll S. in Erhängungsszenarien eine “besondere sexuelle Befriedigung” finden. Sein Sadismus habe sich über Jahrzehnte entwickelt.

Im ersten Fall habe S. 2012 Kontakt zu einer Frau aufgenommen, die sich in einer Klinik aufhielt. Im Laufe der Zeit sei es zu regelmäßigen Telefonaten und E-Mails gekommen. Darin habe die Frau zu verstehen gegeben, dass sie schmerzfrei sterben wolle. S. habe ihr daraufhin drei verschiedene Tötungsarten vorgeschlagen. Die Tat konnte laut Anklage verhindert werden, weil die Frau kurz vor einem geplanten Treffen mit S. ihrer Mutter von ihrem Plan erzählt habe.

2015 habe S. in einem Selbsthilfeforum “Hilfe zum schmerzlosen Aus-dem-Leben-scheiden” angeboten. In dem Forum habe er Fremdtötungen thematisiert, ohne sein sexuelles Interesse dahinter zu offenbaren. Er sei davon ausgegangen, dass die Nutzerinnen dort “besonders leicht zu manipulieren” seien.

Im November 2015 habe er eine Frau kontaktiert und unterschiedliche Suizidmethoden angesprochen. Obwohl sich die Frau nicht habe töten wollen, habe S. sie bedrängt. Schließlich habe er sie dazu überredet, sich in einem Videochat einen Gürtel um den Hals zu legen, um sich an einer Tür aufzuhängen. Die Frau brach den Suizidversuch im letzten Moment ab.

Im dritten angeklagten Fall aus Bremen habe S. sein Opfer ebenfalls dazu überredet, sich mit einem Gürtel an der Wohnzimmertür zu erhängen – obwohl die Frau dies eigentlich nicht gewollt habe. Sie tötete sich dadurch selbst. S. habe gewusst, dass die Frau zum Tatzeitpunkt nicht fähig gewesen sei, einen freien Willen bilden zu können.

S. soll laut Anklage sexuelle Praktiken bevorzugen, die anderen Menschen Schmerz oder Erniedrigung bereiten. Seine Neigungen habe er meist mit Prostituierten ausgelebt. Schon 2007 habe er angefangen, suizidgefährdete Frauen im Internet zu kontaktieren.

Es ist bereits der dritte Anlauf in diesem Verfahren: Im Herbst 2020 platzte der Prozess kurz nach Anklageverlesung wegen terminlicher Probleme durch die Corona-Pandemie. Im Frühjahr 2021 wurde der für Mai neu angesetzte Prozess aus “innerdienstlichen Gründen” auf unbestimmte Zeit verschoben. Der nun begonnene Prozess ist bis Mitte Januar angesetzt.

Quelle: AFP

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