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Meldepflicht strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken könnte sich verzögern

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Die für den 1. Februar geplante Umsetzung der Meldepflicht strafbarer Inhalte für Betreiber sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA) könnte sich wegen Klagen betroffener Konzerne verzögern. Zwar hätten die Anträge auf Einstweilige Anordnung keine aufschiebende Wirkung, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. Das Ministerium habe jedoch im August den beiden klagenden Konzernen Facebook und Google zugesichert, die geplanten Maßnahmen bis zur Beendigung des Eilverfahrens auszusetzen.

Geklagt haben die Unternehmen beim Verwaltungsgericht Köln. Das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass soziale Netzwerke Morddrohungen und andere Delikte nicht mehr wie derzeit löschen, sondern dem Bundeskriminalamt (BKA) anzeigen müssen. Die Wiesbadener Behörde hat entsprechende Vorbereitungen getroffen und eine “Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet” mit etwa 200 Beamtinnen und Beamten aufgebaut. 

Diese Meldestelle kann sich den Angaben zufolge ab dem 1. Februar vorerst nur jenen strafbaren Inhalten widmen, die ihr von anderen sozialen Netzwerken angezeigt werden, nicht aber denen bei Facebook und Google. Das gelte, bis das Kölner Verwaltungsgericht die Entscheidung im Eilverfahren getroffen habe, hieß es. Sollte diese zugunsten der Konzerne ausgehen, würde die Arbeit der Meldestelle voraussichtlich komplett ruhen, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet.

Facebook und Google halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Da die alte Koalition mit dem Gesetz und der Anzeigepflicht Neuland betreten hat, steht eine juristische Grundsatzentscheidung an.

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle zeigte sich skeptisch in Bezug auf die neue Meldepflicht. Das Gesetz enthalte “weiterhin einen entscheidenden Webfehler”, sagte er dem RND. Über die Strafbarkeit von Inhalten habe in Deutschland die Justiz zu entscheiden und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, private Unternehmen. Diese unterlägen einem Interessenkonflikt, weil sie von den Äußerungen auf ihren Plattformen profitierten und gleichzeitig als Schiedsrichter auftreten sollten. 

Quelle: AFP

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