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Mehrere Bundesländer befreien Geboosterte von Testpflicht

Copyright AFP John MACDOUGALL

Wer bereits geboostert ist, wird in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ab Samstag von der Testpflicht befreit. Dreimal gegen Corona geimpfte Menschen könnten Einrichtungen mit 2G-Plus-Regel dann ohne Test besuchen, teilte das Sozialministerium in Hannover am Freitag mit. Sie bräuchten “beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr”, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

“Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-Plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen”, teilte auch der Amtschef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl, in Stuttgart mit. Es genügt in den drei Bundesländern damit der Nachweis über die Impfungen.

In Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg tritt die geänderte Coronaverordnung bereits am Samstag in Kraft. Die niedersächsische Verordnung soll ab der kommenden Woche geändert werden, dennoch soll die wegfallende Testpflicht für dreimal Geimpfte bereits ab Samstag umgesetzt werden. Verstöße gegen die laut aktueller Verordnung gültige Testpflicht durch Geboosterte würden bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung geduldet, hieß es.

Niedersachsen reagiere so auf Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion und Übertragung nach drei Impfungen “ausgesprochen gering” sei. Zudem solle die Neuregelung dazu beitragen, “die stark beanspruchten Testkapazitäten” zu entlasten. “Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm”, erklärte auch Dreyer. In Rheinland-Pfalz gilt ab dem Wochenende in Innenräumen flächendeckend die 2G-Plus-Regel. In Niedersachsen gilt sie vielerorts seit Mittwoch.

In Baden-Württemberg treten mit der neuen Verordnung – ebenso wie in weiteren Ländern – auch eine Reihe von Verschärfungen in Kraft. Für Sport- und Kulturveranstaltungen gilt in der derzeit landesweit geltenden Alarmstufe II eine Personenobergrenze von 750 Menschen – was aktuell etwa in der Bundesliga de facto auf Geisterspiele hinauslaufe. Für die Gastronomie einschließlich der Hotelgastronomie gilt ab Samstag generell 2G-Plus, abgesehen von der Ausnahme für Geboosterte, noch geöffnete Weihnachtsmärkte, Clubs und Diskotheken werden geschlossen.

Quelle: AFP

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