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Madrids Regionalregierung geht gerichtlich gegen Corona-Lockdown vor

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Kurz vor Inkrafttreten eines teilweisen Corona-Lockdowns in Madrid und einigen Nachbarstädten hat die Regionalregierung Klage dagegen eingereicht. Die Klage vor einem nationalen Gericht richtet sich gegen ein Dekret der linksgerichteten Zentralregierung, das Restriktionen für die gesamte spanische Hauptstadt und neun nahegelegene Städte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorsieht. 

Die Beschränkungen sollen kurz vor Mitternacht in Kraft treten. Rund 4,5 Millionen Menschen dürften ihre Stadt dann nur noch zum Arbeiten, für die Schule oder aus medizinischen Gründen verlassen. 

Die Verordnung war am Mittwoch zwischen dem spanischen Gesundheitsministerium und den meisten von Spaniens 17 Regionen vereinbart worden, um Gegenden mit einer schnellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu isolieren. Für das Corona-Management sind in Spanien grundsätzlich die Regionen zuständig.

Die Verordnung kommt de facto nur in der Region Madrid zum Tragen. Dort ist die Infektionsrate mit 730 Fällen pro 100.000 Einwohnern besonders hoch. Im restlichen Land beträgt die Rate durchschnittlich rund 300 Infektionen pro 100.000 Einwohner.

Die rechtsgerichtete Regionalregierung von Madrid hatte sich gegen die Verordnung gesperrt. Bisher hatte sie nur eine Reihe von besonders stark betroffenen Vierteln Madrids abgeriegelt. Sie sagte nun zwar zu, das mehrheitlich beschlossene Dekret für ganz Madrid zunächst umzusetzen, kündigte aber zugleich an, seine Rechtmäßigkeit von einem Gericht prüfen zu lassen. Erst wenn die Restriktionen gerichtlich bestätigt würden, sollten sie im Großraum Madrid auch mit der Verhängung von Bußgeldern bei Zuwiderhandlung durchgesetzt werden.

Spanien zählt zu den am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern Europas, seine gegenwärtige Infektionsrate ist die höchste in der EU. Bislang wurden in Spanien rund 760.000 Corona-Infektionen nachgewiesen, fast 32.000 Infizierte starben.

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