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Lange Haftstrafen und Sicherungsverwahrung in Prozess um Missbrauch von Münster

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Bis zu 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung: Im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster sind die vier angeklagten Männer am Dienstag zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt verhängte darüber hinaus fünf Jahre Haft gegen die Mutter des 28-jährigen Hauptbeschuldigten, die von den Taten ihres Sohns wusste und sich wegen Beihilfe verantworten musste.

Die Richter sahen es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die vier angeklagten Männer im Alter zwischen 28 und 43 Jahren Kinder schwerst sexuell missbraucht hatten. Der als Hauptbeschuldigter geltende Adrian V. aus Münster hatte sich laut Anklage gemeinsam mit weiteren Tätern teils über Tage in einer Gartenlaube an den Opfern vergangen. Als Hauptopfer gilt der heute elfjährige Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin, den er auch anderen Männern “zugeführt” haben soll. Der 28-Jährige wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Bei den übrigen drei Beschuldigten handelte es sich um einen 31-Jährigen aus Staufenberg bei Gießen, einen 36-Jährigen aus Hannover und um einen 43-Jährigen aus dem brandenburgischen Schorfheide. Die Männer sollen ihre Opfer bei den Taten mit KO-Tropfen gefügig gemacht haben. Mit den Urteilen folgte das Gericht im Wesentlichen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft.

Bei der mündlichen Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler von einem “grauenhaften Geschehen”. Die Taten der Beschuldigten seien “zutiefst verstörend”, die Videoaufnahmen davon zeugten von deren Skrupellosigkeit. Die Aufnahmen hätten zudem den Anschein erweckt, als sei sexueller Missbrauch “trauriger Alltag” der geschädigten Kinder, sagte er.

Alle Angeklagten sind nach Auffassung der Kammer voll schuldfähig. Sie alle hätten “umsichtiges und bedachtes Vorgehen” gezeigt, um ihrer Entdeckung zu entgehen – etwa, indem sie über verschlüsselte Telefone und Chats kommunizierten. Auch die von der in der Gartenlaube installierten Kamera aufgezeichneten Unterhaltungen würden den “verstörenden Gesamteindruck” nochmals erheblich verstärken. Unter anderem seien während des Missbrauchs Sätze gefallen wie: “Das Büffet ist eröffnet – bedient Euch.”

“Das Verfahren hat auch ganz deutlich gezeigt, wie pädophile Täter vorgehen: Sie täuschen, sie lügen, sie manipulieren ihr Umfeld”, fügte der Vorsitzende Richter an. Im Prozess hätten die Angeklagten “gegrinst”, teils sogar “laut gelacht”, was die Kammer so noch nicht erlebt habe. Einzig positiv zu bewerten sei, dass keines der Opfer vor Gericht habe aussagen müssen.

Alle vier Männer stellen demnach eine “Gefahr für die Allgemeinheit” dar. Gerichtet an den Haupttäter V. sagte einer der Beisitzenden Richter: “Im Grunde dürften Sie nie wieder raus.” Die grauenhaften Szenen aus der Gartenlaube hätten selbst für erfahrene Berufsrichter “die Grenzen des Vorstellbaren bei Weitem überschritten”, resümierte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. 

Der Missbrauchskomplex von Münster war vor etwas mehr als einem Jahr bekannt geworden. Im Zentrum der Ermittlungen standen mehr als 20 Stunden lange Videoaufnahmen von den Taten in der Laube, bei Durchsuchungen wurden diverse Speichermedien mit Kinderpornografie entdeckt. Die Arbeit der Polizei ist nicht beendet. Durch die Auswertung der Beweismittel geraten immer neue Verdächtige ins Visier. Sieben Männer wurden im Zusammenhang mit dem Missbrauch bereits verurteilt.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte das Urteil am Dienstag “ein wichtiges Etappenziel in einem besonders brutalen Fall mit vielen Mittätern”. Die Bemühungen der Ermittler seien aber noch lange nicht beendet, sagte er den Sendern RTL und n-tv. Die Polizei stehe dabei indes vor einer “Riesenaufgabe”. Bei den Beweismitteln handle es sich um eine “unfassbare Datenmenge”. Dazu komme die seelische Belastung.

Positive Reaktionen kamen auch von Kinderhilfsorganisationen, etwa der Deutschen Kinderhilfe, die sich zufrieden mit dem Urteil zeigte. Das Gericht habe seine Möglichkeiten mit dem Strafmaß und der Sicherungsverwahrung “ausgeschöpft”, hieß es.

Quelle: AFP

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