Ulm TV Nachrichtenportal

Landeswahlleitung legt Einspruch gegen Abgeordnetenhauswahl in Berlin ein

Copyright AFP/Archiv Odd ANDERSEN

Nach Pannen in mehreren Berliner Wahllokalen will die Landeswahlleitung beim Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen einzelne Wahlkreisergebnisse der Abgeordnetenhaus-Wahl einlegen. Das kündigte die noch amtierende Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag nach den Beratungen des Landeswahlausschusses an. In zwei Wahlkreisen in  Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf habe es Verstöße gegen wahlrechtliche Bestimmungen geben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten. Ein Staatsrechtler hält eine Wahlwiederholung in einzelnen Bezirken für denkbar.

Die Unregelmäßigkeiten könnten sich in den beiden Wahlkreisen “mandatsrelevant ausgewirkt haben, da der Stimmenvorsprung des Gewinners des Direktmandats vor dem Zweitplatzierten sehr gering ist”, hieß es.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September war es in Berlin zu mehreren Pannen gekommen. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, so dass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten.

Landeswahlleiterin Michaelis hatte deshalb ihren Rücktritt angekündigt. Sie hatte den Senat gebeten, sie nach der Sitzung des Landeswahlausschusses an diesem Donnerstag “unverzüglich abzuberufen und einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen”.

Am Donnerstag stellte der Landeswahlausschuss das amtliche Ergebnis zur Abgeordnetenhauswahl fest. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis gab es demnach einen Wechsel des Direktmandats im Wahlkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, das von einer SPD-Bewerberin an einen Grünen-Bewerber übergeht.

Der Staatsrechtler Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hält laut “Handelsblatt” eine Wahlwiederholung nur in einzelnen Wahlbezirken für denkbar. Eine Wiederholung sei “nur in den Wahlbezirken verhältnismäßig, in denen Wahlrechtsverstöße mandatsrelevant gewesen sein können, in denen es also ohne die Verstöße ein anderes Wahlergebnis hätte geben können”, sagte er.

Soweit die Wahl fehlerfrei abgelaufen ist, habe sie aber “den neugewählten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses die erforderliche Legitimation verschafft, die von Verfassungswegen auch erhalten werden muss”, sagte Wieland der Zeitung.

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Patrick Sensburg (CDU) sieht bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus hingegen “objektive Wahlrechtsverstöße”. “Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Berlin muss die Wahl wiederholen und zwar rechtmäßig”, sagte Sensburg der “Heilbronner Stimme”.

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.