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Klage gegen Gottesdienst-Verbot: Entscheidung bis Donnerstag

Wolfgang Sauber

In der Corona-Krise sind Gottesdienste verboten – auch zu Ostern, dem höchsten christlichen Fest überhaupt. Ein katholischer Anwalt zieht nun gegen das Verbot vor Gericht. Denn schon in der Bibel stehe: «Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen».

München (dpa/lby) – Kurz vor Ostern muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über das Gottesdienstverbot in Corona-Zeiten entscheiden. Ein Münchner Anwalt verlangt per Eilantrag, dass religiöse Zusammenkünfte trotz Corona-Pandemie erlaubt sein sollen. Eine Sprecherin des Gerichtshofes bestätigte den Eingang der Klage am Freitag. Bis zum Gründonnerstag (9. April) soll eine Entscheidung vorliegen.

«Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsfreiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen», sagte der Anwalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien. «Hintergrund ist natürlich auch das Osterfest sowie das Paschafest.»

In dem Antrag, der der dpa vorliegt, heißt es: «Ostern ist nach katholischem Glauben nicht einfach ein Fest unter anderen, 
sondern das “Fest der Feste”, “die Feier der Feiern”.» Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersonntag seien «die Lichtquelle eines jeden Gläubigen für das ganze Jahr». Zu dieser Zeit auf die liturgischen Feiern verzichten zu müssen, sei eine schwere Belastung und unverhältnismäßig.

«Die Religionsfreiheit ist wie kaum eine andere auf eine gemeinsame Ausübung durch eine Vielzahl von Menschen angelegt und angewiesen», schreibt der Anwalt und zitiert die Bibel: «Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter Euch.»

Aus Sicht des Anwalt ist es «seuchenhygienisch vertretbar», Alternativen zu einem kompletten Gottesdienstverbot zu suchen. Er schlägt eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, Mindestabstand zwischen den Gottesdienstbesuchern, das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und einen geregelten Einlass vor – und Mundschutz und Handschuhe beim Verteilen der Kommunion. Ähnliche Auflagen gebe es auch für Betriebskantinen.

Ein Sprecher des Erzbistums München und Freising wollte sich zum Eilantrag nicht äußern und verwies auf verschiedene Stellungnahmen des Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, zum Thema. «Die Maßnahmen der Regierung sind harte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen, auch eine Einschränkung der Religionsfreiheit, wie es sie wohl in unserem Land noch nie gegeben hat», hatte Marx beispielsweise unlängst an die pastoralen Mitarbeiter des Bistums geschrieben. Aber: «Wir tragen auch Verantwortung für das ganze Gemeinwesen, in dem wir leben.» Er fügte hinzu: «Wir wissen und anerkennen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, das Leben möglichst vieler Menschen zu retten.»

Deutschlandweit herrscht wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus ein Kontakt- und Versammlungsverbot, in Bayern seit dem 21. März strenge Ausgangsbeschränkungen. In diesem Rahmen sind auch Gottesdienste verboten. Möglich ist derzeit nur ein individuelles, stilles Gebet in der Kirche. Viele Pfarrgemeinden übertragen Gottesdienste, in denen ein Priester in einer leeren Kirche allein am Altar steht, live ins Internet. Vor allem zu Ostern sind zahlreiche Angebote dieser Art geplant.

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