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Kirchenrechtliche Prüfung von Auftragsvergaben in Kölner Erzbistum verschoben

Copyright AFP Christof STACHE

Im Erzbistum Köln sollen etwaige kirchenrechtliche Versäumnisse bei Auftragsvergaben zur Missbrauchsaufarbeitung erst nach der Rückkehr von Kardinal Rainer Maria Woelki geprüft werden. Auf Anweisung der Glaubenskongregation in Rom beginnt die externe Prüfung somit frühestens im März, wie das Erzbistum am Dienstagabend mitteilte. Darüber habe der Vatikan Woelkis Stellvertreter, Weihbischof Rolf Steinhäuser, in einem Schreiben informiert.

Die zuständigen Gremien seien bereits in Kenntnis gesetzt worden. Im Dezember hatten sich der Vermögensrat und das sogenannte Domkapitel auf die Untersuchung der Auftragsvergaben in den vergangenen zehn Jahren verständigt. Klären soll die Prüfung laut Erzbistum unter anderem, “welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern sind”.

Hintergrund waren Hinweise darauf, dass der Vermögensrat und das Domkapitel bei Auftragsvergaben für die unabhängige Untersuchung zu sexualisierter Gewalt in der Diözese nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen worden waren. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass die unabhängige Untersuchung des sexuellen Missbrauchs das Erzbistum insgesamt rund 2,8 Millionen Euro gekostet hatte.

Erzbischof Woelki stand im Zusammenhang mit der Missbrauchsaufarbeitung in seiner Diözese in der Kritik, wurde aber selbst juristisch entlastet. Der Papst beließ Woelki im Amt, dieser nahm sich jedoch eine geistliche Auszeit.

Quelle: AFP

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