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Grünes Licht aus Karlsruhe für geplantes EU-Patentgericht

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nunmehr grünes Licht für das von der EU geplante Einheitliche Patentgericht gegeben. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wies es zwei Eilanträge gegen das vom Bundestag im November beschlossene Zustimmungsgesetz ab. (Az: 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20)

Das Patentgericht ist zentraler Bestandteil zur bereits 2013 beschlossenen Einführung eines EU-Patents im Großteil der Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen damit den Schutz für ihre Produkte oder Erfindungen nicht mehr einzeln in jedem Mitgliedstaat beantragen. Das Einheitspatent kann allerdings erst in Kraft treten, wenn es auch ein Europäisches Patentgericht gibt.

Das hierfür erforderliche Zustimmungsgesetz hatte der Bundestag schon im März 2017 einstimmig angenommen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 für nichtig erklärt. Nach Ansicht der Richtermehrheit bewirke das Gesetz eine Verfassungsänderung, weil es Kompetenzen an die EU übertrage. Hierfür sei aber eine Zweidrittelmehrheit nicht der anwesenden, sondern aller Mitglieder des Bundestags notwendig. Bei der Entscheidung seien aber insgesamt nur etwa 35 Abgeordnete anwesend gewesen.

Im zweiten Anlauf nahm der Bundestag das Zustimmungsgesetz dann im November erneut an. Auch dagegen riefen zwei Bürger, ein Unternehmen und ein Verein das Bundesverfassungsgericht an.

Dies wies die Beschwerden diesmal ab. Das Grundgesetz lasse die Übertragung von Hoheitsrechten an die EU ausdrücklich zu, solange der “in der Würde des Menschen wurzelnden Kern des Demokratieprinzips” nicht angetastet werde. Die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, dass dies hier der Fall sei.

Quelle: AFP

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