Ulm TV Nachrichtenportal

EZB hebt Vorgabe zu Dividenden-Deckelung auf

Copyright AFP/Archiv Daniel ROLAND

Die Europäische Zentralbank (EZB) hebt ihre während der Corona-Krise formulierte Vorgabe an Banken zur Deckelung von Dividendenausschüttungen auf. Die Richtlinie werde nach ihrer Befristung bis Ende September nicht verlängert, teilte die EZB am Freitagabend mit. Banken sollten bei der Entscheidung über die Ausschüttung von Dividenden und Aktienrückkäufe jedoch weiterhin “besonnen” agieren und die “Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells sorgfältig prüfen”, mahnte die EZB. 

Banken sollten das Risiko nicht unterschätzen, dass zusätzliche Verluste zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf ihre Kapitalentwicklung haben könnten, betonte die EZB mit Blick auf auslaufende Corona-Unterstützungsmaßnahmen. Zugleich verwies die Bankenaufseherin auf die jüngsten gesamtwirtschaftlichen Projektionen, die eine wirtschaftliche Erholung und geringere Unsicherheit bestätigten. Dies erhöhe die Verlässlichkeit von Aussagen zur Kapitalentwicklung von Banken.

Die EZB hatte die Geldinstitute im März 2020 aufgefordert, keine Dividenden auszuschütten. Damit sollte verhindert werden, dass die Banken wegen Dividendenausschüttungen an ihre Aktionäre in der Krise weniger Kredite an private Haushalte oder Unternehmen vergeben. Später wurde der Dividendenstopp gelockert. Seit Dezember riet die EZB den Banken, die Ausschüttung von Dividenden sowie Aktienrückkäufe zu begrenzen. Die Vorgabe bleibe wie geplant bis zum 30. September in Kraft, betonte die EZB. Entscheidungen über die Ausschüttung von Dividenden sollten daher im vierten Quartal erfolgen. 

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.