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Europäischer Gerichtshof urteilt über Führerscheinentzug

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.00 Uhr) über die grenzübergreifende An- und Aberkennung einer Fahrerlaubnis. Konkret geht es um die Frage, ob ein in Deutschland entzogener, aber in den Niederlanden gültiger Führerschein in Deutschland benutzt werden darf. In dem Fall klagte ein deutscher Staatsbürger, dem nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss der Führerschein entzogen worden war. (Az. C-112/19)

Als die Behörden ihm den Entzug seines Führerscheins ankündigten, zog er in die Niederlande und ließ die deutsche Fahrerlaubnis in eine niederländische umtauschen. Das funktionierte, weil die Entziehung noch nicht in die europäische Datenbank eingetragen war. Wenig später geriet er auf deutscher Seite in eine Polizeikontrolle. Die Beamten hielten ihm vor, dass er keine Fahrerlaubnis besitze. Dagegen zog der Mann vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Aachen bat den EuGH um Auslegung.

© Agence France-Presse

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