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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Online-Elektrohandel für "katastrophale" Sammelleistung

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Fünf Jahre nach Einführung der Rücknahmepflicht von Elektroschrott für Händler hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Onlinehandel für seine “katastrophale” Sammelleistung kritisiert. “Noch immer machen es insbesondere viele Onlinehändler den Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer, alte Elektrogeräte zurückzugeben”, erklärte die stellvertretende Geschäftsführerin Barbara Metz am Donnerstag. Die Umwelthilfe forderte eine Überarbeitung des Elektrogesetzes und mehr Transparenz bei der Sammelleistung der Händler.

Laut DUH war im Jahr 2019 eine Sammelquote von 44 Prozent erreicht worden – das Elektrogesetz schreibt hingegen eine Quote von 65 Prozent vor. Im Jahr 2020 seien 200.000 Tonnen Altgeräte eingesammelt worden – verkauft worden seien hingegen mehr als 2,8 Millionen Tonnen Neugeräte.

Insbesondere der Onlinehandel werden Kunden laut DUH oft nur unzureichend über ihre gesetzlichen Rückgaberechte aufgeklärt. Zudem sei die Rückgabe von Altgeräten häufig unnötig kompliziert. Onlinehändler müssten sich an flächendeckenden stationären Rücknahmesystemen beteiligen und deren weiteren Ausbau unterstützen, forderte die Umwelthilfe.

Die Organisation verlangte zudem eine Ausweitung der Rücknahmepflicht im Elektrogesetz. Händler sollten demnach prinzipiell verpflichtet werden, beim Neukauf eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät zurückzunehmen. Händler mit einer Verkaufsfläche von über 100 Quadratmetern sollten darüber hinaus prinzipiell verpflichtet werden, Elektroschrott zurückzunehmen.

Derzeit können Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei denjenigen Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche oder Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern vertreiben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte größer als 25 Zentimeter nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. 

Quelle: AFP

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