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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Ceta-Organklage von Linksfraktion

Copyright AFP/Archiv Andrej Ivanov

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag (12.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit dem europäisch-kanadischen Handelspakt Ceta. Die Linksfraktion findet, dass der Bundestag mit einer Stellungnahme zu Ceta das Grundgesetz verletzt habe. Mit dieser Stellungnahme erlaubte das Parlament der Bundesregierung 2016, im EU-Rat für die vorläufige Anwendung des Abkommens zu stimmen. (Az. 2 BvE 4/16)

Ceta regelt den Wegfall fast aller Zölle zwischen der EU und Kanada. Teile des Abkommens traten vorläufig im September 2017 in Kraft. Vollständig in Kraft treten kann Ceta erst, wenn alle EU-Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland wartet dazu die Entscheidungen aus Karlsruhe ab – beim Bundesverfassungsgericht liegen noch weitere Klagen gegen das Abkommen.

Quelle: AFP

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