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Bundestag will nach Corona-Beschränkungen allmählich zur Normalität zurück

Nach den bundesweiten Lockerungen der Corona-Maßnahmen will auch der Bundestag allmählich wieder den normalen Parlamentsbetrieb aufnehmen. “Beginnend mit der letzten Sitzungswoche im Mai werden wir wieder zu den üblichen Gepflogenheiten zurückkehren“, schreibt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Brief an die Abgeordneten, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.

Der Parlamentspräsident teilte in dem Schreiben mit, dass ab der Sitzungswoche Ende Mai wieder von Dienstag bis Freitag Anwesenheitslisten im den Sitzungssälen des Bundestages ausliegen werden. Für die kommende Woche gilt demnach die Sonderregelung, dass es bei den Fraktionssitzungen am Dienstag noch keine Anwesenheitslisten gibt. Sie finden ohnehin teilweise virtuell statt. 

Bei den Plenarsitzungen von Mittwoch bis Freitag werden sie dem Schreiben zufolge zwar ausliegen. Wer wegen der Corona-Pandemie nicht an der Sitzung teilnehme, könne dies etwa durch ein ärztliches Attest glaubhaft machen. Als Gründe nennt Schäuble in dem Brief Quarantäne, Risikofälle oder “zwingende Kinderbetreuung”.

Inwieweit die bestehenden Abstandsregelungen im Bundestag weiter gelten, geht aus dem Schreiben, über das zunächst die “Bild”-Zeitung berichtet hatte, nicht hervor. Wenn der Bundestag in der kommenden Woche wieder zu Plenarsitzungen an drei Tagen zusammenkommt, ist dies bereits ein wichtiger Schritt hin zur Normalität. Das Mammutpaket mit umfangreichen Corona-Maßnahmen hatte das Parlament am 25. März in Rekordzeit an nur einem Tag verabschiedet. 

In den darauffolgenden Sitzungswochen Ende April und Anfang Mai gab es dann wieder zwei Plenarsitzungen, jeweils am Mittwoch und Donnerstag. Allerdings ist in dieser Woche der Freitag in Berlin ohnehin Feiertag – eine Sonderregelung anlässlich des 75. Jahrestages des Kriegsendes.

Wegen der Corona-Krise gelten im Bundestag strenge Abstandsregeln, es nehmen auch weniger Abgeordnete an den Sitzungen teil. Es besteht eine Sonderregelung, derzufolge mehr als ein Viertel der Abgeordneten anwesend sein muss, damit Beschlussfähigkeit vorliegt – normalerweise ist es die Hälfte. Ausschusssitzungen finden ebenso wie die Fraktionssitzungen ganz oder teilweise virtuell statt.

jp/pw

© Agence France-Presse

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