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Bundesregierung erwägt Ende der Corona-Notbremse zum 30. Juni

Copyright AFP/Archiv Lindsey Parnaby

Angesichts der deutlich sinkenden Corona-Ansteckungszahlen erwägt die Bundesregierung ein baldiges Ende der bundesweiten Notbremsen-Regelung. Es gebe “aus heutiger Sicht die Tendenz, diese Notbremse mit dem 30. Juni auslaufen zu lassen”, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Deutlicher äußerte sich Vizekanzler Olaf Scholz (SPD): Der 30. Juni sei der richtige Zeitpunkt für ein Ende der Notbremse.

Seibert verwies zur Begründung auf die “sehr erfreuliche Entwicklung der letzten Wochen”. Der weitere Umgang mit der Bundesnotbremse sei aber “natürlich abhängig von der pandemischen Entwicklung”, fügte er hinzu. Die derzeit gültige Regelung zur Bundesnotbremse ist bis 30. Juni befristet und müsste vom Parlament verlängert werden, wenn sie weiter gelten soll.

“Das Wetter wird besser, die Infektionszahlen sinken”, sagte Vizekanzler Scholz in Berlin. Nun sei der Zeitpunkt gekommen, “mit dem beginnenden Sommer die Pandemie allmählich hinter uns zu lassen und daraus Konsequenzen zu ziehen”. Er sei dafür, “dass wir die Bundesnotbremse, die wir richtigerweise beschlossen haben, jetzt auch am 30.6. auslaufen lassen. Das ist der richtige Zeitpunkt.”

Sympathien für ein Auslaufen der Bundesnotbremse gibt es auch in der CDU-Führung. “Ich persönlich sehe keinen Grund, dass die Notbremse weiter notwendig ist”, sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nach den Gremiensitzungen seiner Partei mit Blick auf das Auslaufen der Regelung Ende Juni. Er erwarte für die kommende Tage eine Entscheidung der Bundesregierung.

Die Notbremse wurde im April verabschiedet mit dem Ziel, in Gebieten mit hoher Corona-Inzidenz bundesweit einheitliche Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Dazu zählen Regelungen zu Ausgangssperren und zu Kontaktbeschränkungen.

Unabhängig davon muss das Parlament bis Ende Juni auch über das Fortgelten der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden. Diese ist Grundlage für zahlreiche Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Pandemie wie Eindämmungs- oder auch Impfverordnungen. Hier gilt daher eine Verlängerung als wahrscheinlich.

Quelle: AFP

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