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Bundesrat billigt Erhöhung von Hartz IV und Kindergeld

Copyright AFP/Archiv John MACDOUGALL

Höhere Hartz-IV-Sätze und mehr Kindergeld: Der Bundesrat hat am Freitag eine Reihe von Gesetzen beschlossen, von denen ab dem kommenden Jahr Arbeitslose und Familien profitieren. Das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende steigt um 14 Euro auf 446 Euro, beim Kindergeld gibt es ein Plus von 15 Euro.

Bei Hartz-IV steigt der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren erhöht sich um 45 Euro auf 373 Euro. Ehegatten und Partner erhalten künftig 401 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 357 Euro. Zudem beträgt der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 250 Euro im neuen Jahr 283 Euro. Für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht sich der Satz um nur einen Euro auf 309 Euro.

Der FDP-Sozialexperte Pascal Kober sagte der Nachrichtenagentur AFP, das eigentliche Problem von Hartz IV sei nicht die Höhe der Leistungen. “Wir sollten viel stärker auf die Förderseite schauen und durch eine verbesserte Vermittlung die Bezugsdauer stark verkürzen.” Um Menschen aus Armut und Hilfebedürftigkeit zu holen, müssten zudem die Zuverdienstmöglichkeiten so verbessert werden, dass Hartz-IV-Aufstockern deutlich mehr von ihrem Arbeitslohn bleibt. Gerade Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten sollten besser gefördert werden.

Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind ab Januar 2021 auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind je 250 Euro. Die Anhebungen sollen die gestiegenen Kosten zum Lebensunterhalt berücksichtigen. Auch der Kinderfreibetrag wird entsprechend um 576 Euro auf 8388 Euro angehoben. Dieser wird ab einer bestimmten Einkommenshöhe alternativ zum Kindergeld gewährt.

Mit dem Gesetz wird auch der steuerliche Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9744 Euro angehoben, in einem zweiten Schritt dann 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9984 Euro. Zudem gibt es Erleichterungen im Steuertarif zum Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass Einkommenssteigerungen in Verbindung mit der Inflation durch den progressiven Steuertarif teilweise aufgezehrt werden. 

Angehoben wird auch der Höchstbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen. Die Gesamtkosten für das höhere Kindergeld und die übrigen Steuererleichterungen beziffert die Regierung in der vollen Jahreswirkung auf knapp zwölf Milliarden Euro, davon gut fünf Milliarden Euro für den Bund.

Ungefähr verdoppelt werden zudem die Behinderten- und Pflegepauschbeträge für die Steuer. Die Erhöhung soll in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen entbehrlich machen. Anspruchsvoraussetzungen werden für die Empfänger in einigen Punkten gelockert.

Die anrechenbaren Beträge sind jeweils vom Ausmaß der Behinderung beziehungsweise vom Pflegegrad abhängig. Sie können beim Behinderten-Pauschbetrag bis zu 2840 Euro betragen, für Behinderte Menschen, die hilflos sind sowie für Blinde sind es künftig 7400 Euro. Der Pflege-Pauschbetrag steigt auf bis zu 1800 Euro. Neu eingeführt wird auch ein Fahrkosten-Pauschbetrag bei Behinderungen von bis zu 4500 Euro. 

© Agence France-Presse

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