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Bundeskabinett beschließt steuerliche Entlastungen für Familien

Foto: AFP

Familien mit Kindern sollen ab kommendem Jahr bei den Steuern stärker entlastet werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetzespaket, das eine Erhöhung des Kindergeldes zum Jahreswechsel um 15 Euro pro Kind sowie des steuerliche Kinderfreibetrag um rund 570 Euro vorsieht. Steuerliche Verbesserungen gibt es auch für Behinderte und bei der häuslichen Pflege. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Beschlüsse als “gute Nachrichten für alle Familien und Kinder in Deutschland”.

Ab 1. Januar 2021 erhalten Familien mehr Kindergeld: Für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder 250 Euro. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden von 7812 Euro auf 8388 Euro erhöht. 

Die Freibeträge sollen unter anderem sicherstellen, dass Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder nicht besteuert werden. Insgesamt führen die Maßnahmen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro jährlich. 

Die nun im Kabinett beschlossene Vorlage sieht zudem eine Anhebung des steuerfreien Existenzminimums in zwei Schritten vor: Im Jahr 2021 steigt der Grundfreibetrag von 9408 Euro auf 9696 Euro. Ein Jahr später erhöht er sich dann weiter auf 9984 Euro.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) würdigte das geplante Gesetz als “familienpolitisches Signal”. Denn was Familien in Deutschland tagtäglich leisteten, sei “für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert”.

Mit der Neuregelung wird zudem der Behinderten-Pauschbetrag verdoppelt, mit dem behinderungsbedingte Aufwendungen steuerlich anerkannt werden. Bei einem Behindertengrad von 100 Prozent beträgt der Pauschbetrag künftig 2840 Euro statt 1420 Euro. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung verwies darauf, dass die Beträge seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden seien. Die jetzige Erhöhung sei “eine Frage der Steuergerechtigkeit”. 

Die Sozialverbände bezeichneten die Anhebung als überfällig. “Das ist ein sehr gutes und starkes Zeichen“,sagte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer. Deshalb sei der Gesetzgeber aufgerufen, das Vorhaben zu bewilligen. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, sprach von einem “Nachteilsausgleich” für Menschen mit Behinderung nach “45 Jahren Stillstand” – so lange sei der Betrag nicht mehr angepasst worden.

Bei der häuslichen Pflege steigt der steuerliche Pauschbetrag auf 1800 Euro pro Jahr und verdoppelt sich damit fast. Wer eine pflegebedürftige Person häuslich pflegt, muss also künftig unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern zahlen. “Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, verdient Dank und Anerkennung – und vor allem unsere Unterstützung”, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

jp/pw

© Agence France-Presse

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