Bundesgerichtshof verhandelt über Zustimmung zur Erhöhung von Bankgebühren

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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die sogenannte Zustimmungsfiktion bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geklagt hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Postbank. Ihre AGB enthalten eine Klausel, nach der sie geändert werden können, wenn der Kunde nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ablehnt. (Az. XI ZR 26/20)

Den Klägern geht es vor allem um die mögliche Erhöhung von Bankgebühren. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Änderungen dem Kunden mindestens zwei Monate im Voraus mitgeteilt werden und dieser nicht widerspricht. Landgericht und Oberlandesgericht Köln haben die Klage und die Berufung zurückgewiesen, woraufhin der Verbraucherzentrale Bundesverband vor den BGH zog.

Quelle: AFP

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