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Bundesgerichtshof verhandelt über Schoko-Osterhasen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) über die goldene Folie des Osterhasen von Lindt. Die Süßwarenfirma klagt gegen die 2016 von Viba Sweets übernommene Konkurrentin Confiserie Heilemann, weil diese zu Ostern 2018 einen Schokoladenhasen in Goldfolie verkaufte. Lindt sieht darin eine Verletzung seiner Marke. (Az. I ZR 139/29)

Vor dem Landgericht München hatte das Unternehmen damit weitgehend Erfolg. Dieses schätzte die Farbe Gold als Inbegriff von Lindt-Hasen ein. Das Oberlandesgericht sah das allerdings anders und wies die Klage von Lindt ab. Daraufhin zog Lindt vor den BGH. Vor sechs Jahren hatte die Firma einen ähnlichen Markenstreit gegen Haribo gewonnen. Damals entschied der BGH, dass ein in Goldfolie verpackter Schoko-Bär weiter verkauft werden dürfe, da keine Verwechslungsgefahr mit Haribos Gummibärchen bestehe. 

Quelle: AFP

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