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Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Infinus-Skandal

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Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ging es am Montag um einen großen Finanzskandal: Der fünfte Strafsenat verhandelte in Leipzig über die Revisionen von sechs früheren Mitarbeitern des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus. Sie waren 2018 vom Landgericht Dresden zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verurteilt worden. Der BGH prüft die Urteile auf mögliche Rechtsfehler. (Az. 5 StR 443/19)

Es handelt sich um fünf Führungskräfte der inzwischen insolventen Infinus-Gruppe und einen weiteren Mitarbeiter. Das Landgericht sprach die Manager des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug schuldig; der sechste Mitarbeiter wurde wegen Beihilfe verurteilt. Sie sollen ein Schneeballsystem aufgebaut und viele tausend Anleger um Millionenbeträge geprellt haben.

Es wird ihnen vorgeworfen, Gewinne nur vorgetäuscht und dafür ein Netzwerk aus verschiedenen Firmen aufgebaut haben. Die versprochenen hohen Renditen für die Anlegerinnen und Anleger konnten offenbar nur mit dem Geld immer neuer Kunden bezahlt werden. Ein tragfähiges Geschäftskonzept gab es dagegen nach Feststellung des Landgerichts nicht.

In Leipzig wollen die Angeklagten nun erreichen, dass die Urteile gegen sie aufgehoben werden. Wie der BGH bereits vor Beginn der Verhandlung bekanntgab, soll voraussichtlich am 29. Oktober eine Entscheidung verkündet werden.

Quelle: AFP

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