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Bundesarbeitsgericht verhandelt über Datenschutz im Betrieb

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Dienstag (ab 11.00 Uhr) zwei Fälle zum Datenschutz im Betrieb. Zum einen geht es um die Frage, inwieweit ein Betriebsrat auch Datenschutzbeauftragter seines Betriebs sein kann. Davor verhandelt das BAG über die Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs, hier eines entlassenen Wirtschaftsjuristen. Er verlangt eine Kopie seines gesamten E-Mail-Verkehrs mit dem Arbeitgeber sowie sämtlicher anderer Mails, in denen sein Name genannt wird.  (9 AZR 383/19 und 9 AZR 342/20)

Im erstgenannten Fall ist der Kläger im Gesamtbetriebsrat eines Unternehmens mit Deutschlandsitz in Erfurt und zudem Betriebsratsvorsitzender eines Zweigbetriebs in Sachsen. Er war zum Datenschutzbeauftragten berufen worden, auf Intervention des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten hat das Unternehmen dies aber widerrufen. 

Quelle: AFP

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