Ulm TV Nachrichtenportal

BGH spricht VW-Kunden im Dieselskandal Schadenersatz zu

Foto: AFP

VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Montag in einem ersten VW-Verfahren ein Urteil, mit dem einem Kunden des Autobauers Schadenersatz zugesprochen worden war. Allerdings muss er sich demnach die Nutzung des Wagens anrechnen lassen. Die Bundesrichter gingen von einer “vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung” durch den Konzern aus. (Az. VI ZR 252/19)

Im konkreten Fall bestätigte der BGH im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das dem klagenden Käufer für die Rückgabe des Wagens fast 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hatte. Das Gericht rechnete allerdings vom ursprünglichen Kaufpreis die Nutzung des Wagens ab. 

Das Verhalten von VW sei als “sittenwidrig zu qualifizieren”, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Der Konzern habe durch “bewusste Täuschung” die Wagen mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Das Vorgehen verstoße gegen “die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr”.

Dem Urteil kommt grundsätzliche Bedeutung zu, weil sich die Gerichte in weiteren Verfahren daran orientieren werden. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Vor Gerichten sind noch immer tausende Klagen anhängig. Zehntausende Kunden schlossen aber auch bereits mit dem Konzern einen Vergleich.

cax/jm 

© Agence France-Presse

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.