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Beschäftigte in Medizin und Pflege dürfen aus Tschechien nach Sachsen pendeln

Copyright AFP/Archiv Brendan Smialowski

Angesichts der ab Sonntag geltenden Einreisebeschränkungen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten hat Sachsen seine Quarantäneverordnung angepasst und Ausnahmen für Berufspendler aus Tschechien festgelegt. Die Ausnahmen betreffen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen sowie in landwirtschaftlichen Betrieben, in denen dringend Nutztiere versorgt werden müssen, wie Landeswirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am Freitag mitteilte. Die Pendler müssen sich täglich auf das Coronavirus testen lassen. 

Die Bundesregierung stuft Tschechien, die Slowakei und das österreichische Bundesland Tirol wegen der Ausbreitung von Corona-Mutanten als “Virusvarianten-Gebiete” ein. Für diese Gebiete gelten harte Beschränkungen, die ab Sonntag greifen. 

Es besteht dann ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen. Außerdem müssen Einreisewillige sich vorab auf das Coronavirus testen lassen, der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Zudem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Die Pflicht zu dieser Quarantäne gilt in Sachsen wie zuvor nicht für Durchreisende, die ohne Aufenthalt den Freistaat durchreisen sowie für Lkw-Fahrer. Auch diese Gruppen müssen bei Einreise aber einen Testnachweis mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dessen Bundesland wegen der Grenzen zu Tschechien und Tirol ebenfalls betroffen ist, sagte am Freitag, für grenzüberschreitende Pendler nach Bayern würden noch “praxisnahe Lösungen” erarbeitet.

Quelle: AFP

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