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Australien erklärt Visum von Tennis-Star Djokovic erneut für ungültig

Copyright AFP/Archiv William WEST

Im Krimi um die Teilnahme von Tennis-Star Novak Djokovic an den Australian Open hat Australien das Visum des ungeimpften serbischen Weltranglistenersten erneut annulliert. Er habe aus “Gründen der Gesundheit und der öffentlichen Ordnung” gehandelt, begründete der australische Einwanderungsminister Alex Hawke seine Entscheidung am Freitag. Damit droht der Weltranglistenerste die am Montag beginnenden Australian Open endgültig zu verpassen.

Mit der Annullierung seines Visas droht dem 34-Jährigen neben der Abschiebung eine dreijährige Einreisesperre in Australien. Die Entscheidung stehe “im öffentlichen Interesse” des Landes, argumentierte Einwanderungsminister Hawke. Die Regierung von Premierminister Scott Morrison sei “fest entschlossen, die Grenzen Australiens zu schützen – insbesondere in Bezug auf die Corona-Pandemie”.

Seine Regierung habe Djokovics Visum annulliert, um Australiens hart erkämpfte Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus zu schützen, erklärte Premier Morrison: “Die Australier haben während dieser Pandemie viele Opfer gebracht und sie erwarten zu Recht, dass das Ergebnis dieser Opfer geschützt wird.” Australiens Corona-Maßnahmen gehören zu den strengsten der Welt.

Djokovic kann gegen die Entscheidung vom Freitag allerdings noch weitere Rechtsmittel einlegen. Der Tennis-Star könne beim Bundesgericht eine einstweilige Verfügung beantragen um die Entscheidung des Ministers auszusetzen, sagte Einwanderungsanwalt Christopher Levingston der Nachrichtenagentur AFP. Ein Bundesrichter setzte für Freitagabend (Ortszeit) eine Dringlichkeitsanhörung zu dem Fall an.

Bereits bei der Einreise des nicht gegen das Coronavirus geimpften Weltranglistenersten vor mehr als einer Woche hatten die Behörden dessen Visum ein erstes Mal für ungültig erklärt. Der ungeimpfte serbische Tennis-Star war mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung zu den Australian Open eingereist. Die Grenzbeamten hatten ihm jedoch die Einreise verweigert, weil er keinen Corona-Impfnachweis vorlegen konnte und sie seine Ausnahmegenehmigung nicht anerkannten, Djokovic wurde in ein Abschiebehotel gebracht.

Djokovics Anwälten zufolge war die Genehmigung nach einem positiven Corona-Test vom 16. Dezember von zwei unabhängigen medizinischen Gremien abgesegnet worden. In Australien gilt grundsätzlich die Regelung, dass eine kürzlich durchgemachte Infektion nicht als Impfbefreiung für ins Land einreisende Ausländer gilt.

Djokovics Anwaltsteam legte gegen die Entscheidung an der Grenze Einspruch ein, weil die Beamten am Flughafen ihm nicht die vereinbarte Frist zur Stellungnahme gegeben hatten. Ein Gericht ordnete daraufhin am Montag die sofortige Freilassung des Weltranglistenersten aus dem Abschiebehotel an. 

Noch wenige Stunden vor der neuerlichen Visa-Annullierung am Freitag trainierte der topgesetzte Spieler des Turniers auf den Tennisplätzen im Melbourne Park. Der 34-Jährige strebt seinen 21. Grand-Slam-Titel an. Damit wäre der Serbe alleiniger Rekordhalter – vor dem Schweizer Roger Federer und dem Spanier Rafael Nadal.

Der Fall um Djokovic hatte in der vergangenen Woche immer neue Wendungen genommen: Am Mittwoch gestand Djokovic Fehler bei den Einreise-Angaben und im Verhalten nach einer Corona-Infektion ein. Auf seinem Einreisebogen sei versehentlich eine falsche Angabe zu seinen Reiseaktivitäten vor dem Flug nach Melbourne gemacht worden, erklärte der Serbe. Es handele sich um einen “menschlichen Fehler und sicherlich nicht um Absicht”.

Auch wegen eines Interview-Termins sowie eines Treffens mit jungen Tennisspielern in seiner Heimat während seiner Corona-Infektion hagelte es Kritik für den 34-Jährigen. Für Aufsehen sorgten auch Auftritte von Djokovics Familie bei Pressekonferenzen in Serbien. Vater Srdjan verglich die Lage seines Sohnes gar mit dem Leiden Jesu Christi: “Novak ist auf die gleiche Weise gekreuzigt worden.” Er sei das Opfer einer “politischen Hexenjagd”. Auch die serbische Regierung hatte Australiens Vorgehen harsch kritisiert.

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