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64 Prozent weniger Streitfälle im öffentlichen Personenverkehr

Flugpassagiere während der Coronakrise

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Streitfälle der Verbraucher mit Fluggesellschaften, Bahn- und Busunternehmen sind in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Das sagte die Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (söp), Sabine Cofalla, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

“Bis Ende November gingen 2021 insgesamt rund 14.000 Schlichtungsanträge bei uns ein, dies sind rund 64 Prozent weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres”, so Cofalla. Einen Hauptgrund für die rückläufigen Beschwerden sieht Cofalla vor allem in dem “vergleichsweise geringen Reiseverkehr” im zweiten Halbjahr. Zudem hätten sich “die meisten Verkehrsunternehmen mittlerweile gut auf die neuen Reisebedingungen in Corona-Zeiten eingestellt”. Im ersten Corona-Gesamtjahr 2020 waren 41.200 Schlichtungsanträge eingegangen, 2019 waren es 26.029. Die meisten Schlichtungsanträge entfielen 2021 mit rund 80 Prozent auf den Bereich Flug. Insgesamt gingen seit Jahresbeginn bis November 11.000 Anträge ein – vor einem Jahr waren es in dem Vergleichszeitraum noch mit 32.500 fast drei Mal so viele. Die Mehrzahl der Beschwerden – 70 Prozent – betraf die Erstattung von Flugkosten bei ausgefallenen oder nicht stattgefundenen Flügen. Mal haben Airlines den Flug annulliert, mal haben die Reisenden die Flüge storniert oder Fluggäste wurden wegen pandemiebedingter Einschränkungen im Einreiseland gar nicht befördert, zum Beispiel weil Testergebnisse nicht anerkannt wurden. Im Bahn- und Busverkehr gingen die Beschwerden ebenfalls deutlich zurück. Wegen Problemen mit der Bahn und dem Öffentlichen Personennahverkehr erhielt die söp rund 2.600 Schlichtungsanträge – im Vorjahr waren es mit 5.500 mehr als doppelt so viele. Zu Fernbus-Reisen gab es 200 Anträge auf Schlichtung, nach 360 im Vorjahreszeitraum. “Bei diesen Schlichtungsanträgen ging es jedoch 2021 nur noch selten um Corona-typische Probleme, sondern vor allem um Verspätungen, Ausfälle insbesondere aufgrund von Streiks und Flutschäden”, sagte Cofalla den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die öffentliche Schlichtungsstelle vermittelt außergerichtlich in Streitfällen zwischen Verbrauchern sowie Reiseveranstalter, Fluggesellschaften oder Bahn- und Busunternehmen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass sich der Reisende zuvor erfolglos bei dem Unternehmen beschwert hat. Insgesamt stehen die Chancen für Verbraucher recht gut, über die Schlichtungsstelle einen Erfolg zu erzielen. “Insgesamt konnte die Schlichtungsstelle in 86 Prozent eine Einigung zwischen Verbrauchern und Unternehmen erzielen”, berichtete sie. Noch sei nicht klar, wann wieder so viele Reisen wie vor Corona unternommen werden, sagte Cofalla.

Das hänge primär vom weiteren Verlauf der Pandemie ab und könn nicht sicher prognostiziert werden. “Aktuell gehen wir jedoch davon aus, dass sich die Reisetätigkeit zum III. Quartal 2022 sukzessive normalisiert haben wird.”

Quelle: DTS

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